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Das Plus für unsere Kunden

Neben professioneller Arbeit und hohen Qualitätsstandards bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit uns einen weiteren Vorteil: Wenn wir beauftragt werden, verringert sich die von den meisten Unternehmen zu zahlende Ausgleichsabgabe — Sie sparen also bares Geld.

So funktioniert es im Detail: Unternehmen mit 20 Arbeitsplätzen oder mehr sind per Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Platz muss monatlich eine Ausgleichsabgabe von bis zu 255 € gezahlt werden.
Unternehmen, die uns beauftragen, schaffen außerhalb ihres Unternehmens Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Das wird vom Staat anerkannt.
Bei jedem Auftrag an uns können 50 % der Kosten für Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Ein Rechenbeispiel:


Ein Auftrag über Verpackungsarbeiten
Jährliches Auftragsvolumen
Jährlich abzuführende Ausgleichsabgabe:
50 % der Arbeitsleistung anrechenbar auf die
Ausgleichsabgabe:
Tatsächlich abzuführende Ausgleichsabgabe:

Kosteneinsparung pro Jahr:
€ 20.000,-
€ 12.000,-
€ 10.000,-

€ 2.000,-

€ 10.000,-

Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gemeinnützige GmbH

Vrestorfer Weg 1 · 21339 Lüneburg
Fon (04131) 30180 · Fax (04131) 301882
 · www.lhlh.org
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