Das Plus für unsere Kunden
Neben professioneller Arbeit und hohen Qualitätsstandards bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit uns einen weiteren Vorteil: Wenn wir beauftragt werden, verringert sich die von den meisten Unternehmen zu zahlende Ausgleichsabgabe — Sie sparen also bares Geld.So funktioniert es im Detail: Unternehmen mit 20 Arbeitsplätzen oder mehr sind per Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Platz muss monatlich eine Ausgleichsabgabe von bis zu 255 € gezahlt werden.
Unternehmen, die uns beauftragen, schaffen außerhalb ihres Unternehmens Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Das wird vom Staat anerkannt.
Bei jedem Auftrag an uns können 50 % der Kosten für Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Auftrag über Verpackungsarbeiten
Jährliches Auftragsvolumen
Jährlich abzuführende Ausgleichsabgabe:
50 % der Arbeitsleistung anrechenbar auf die
Ausgleichsabgabe:
Tatsächlich abzuführende Ausgleichsabgabe:
Kosteneinsparung pro Jahr:
Jährlich abzuführende Ausgleichsabgabe:
50 % der Arbeitsleistung anrechenbar auf die
Ausgleichsabgabe:
Tatsächlich abzuführende Ausgleichsabgabe:
Kosteneinsparung pro Jahr:
€ 20.000,-
€ 12.000,-
€ 10.000,-
€ 2.000,-
€ 10.000,-
€ 12.000,-
€ 10.000,-
€ 2.000,-
€ 10.000,-